.Eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) erhält man je nach Land und Unternehmensform auf unterschiedlichen Wegen.
🇩🇪 Deutschland
Die UID-Nummer heißt hier Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Voraussetzung:
Du hast ein Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht, also z. B. ein Einzelunternehmen, eine GbR, GmbH oder UG.
So gehst Du vor:
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Finanzamt meldet Dein Unternehmen an – Du bekommst zuerst eine Steuernummer.
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Danach kannst Du beim BZSt online eine USt-IdNr. beantragen:
👉 https://www.bzst.de → „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen“ -
Du bekommst sie per Post vom BZSt zugesendet.
(Dauer: meist 1–2 Wochen)
Tipp:
Wenn Du international (z. B. EU-weit) Rechnungen stellst oder digitale Produkte anbietest, ist die UID Pflicht.
🇩🇪 Achtung:
1. Heilpraktikerinnen
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Heilpraktikerinnen erbringen umsatzsteuerbefreite Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlungen).
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Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und brauchen daher grundsätzlich keine USt-IdNr.
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Sie erhalten vom Finanzamt nur eine Steuernummer, die sie auf ihren Rechnungen angeben.
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Eine USt-IdNr. kann aber freiwillig beantragt werden, wenn zusätzlich z. B.
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Coaching, Vorträge, Seminare oder digitale Produkte verkauft werden (nicht steuerbefreit),
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oder innergemeinschaftliche Geschäfte (z. B. Online-Kurse für Kundinnen in der EU) stattfinden.
In diesen Fällen kann sie sinnvoll oder sogar erforderlich sein.
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2. Kleinunternehmerinnen (§ 19 UStG)
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Auch sie berechnen keine Umsatzsteuer und führen keine ab.
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Eine USt-IdNr. ist nicht automatisch verboten, aber nur dann nützlich,
wenn sie mit Firmen im EU-Ausland Geschäfte machen (z. B. Zoom-Software, Canva-Abo etc.). -
Dann müssen sie die UID beim BZSt beantragen, sonst drohen Reverse-Charge-Probleme (also Umsatzsteuer-Schuldnerin in Deutschland).
🇦🇹 Österreich
Hier heißt sie UID-Nummer (gleicher Begriff, aber andere Behörde).
Zuständig: Finanzamt bzw. FinanzOnline
Voraussetzung:
Du bist Unternehmer nach § 2 UStG (also regelmäßig selbstständig mit Einkünften aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit).
So gehst Du vor:
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Antrag über FinanzOnline (Menüpunkt „Anträge“ → „UID-Nummer beantragen“)
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Alternativ formlos schriftlich beim zuständigen Finanzamt.
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Die UID wird meist innerhalb weniger Tage vergeben.
Tipp:
Bei Gründung eines Unternehmens erfolgt die Vergabe oft automatisch durch das Finanzamt, sobald Umsatzsteuerpflicht besteht.
🇦🇹 Achtung:
Heilpraktikerinnen gibt es in Österreich formal nicht, sondern Humanenergetikerinnen, Lebensberaterinnen etc.
Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG):
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Bis 35.000 € Umsatz jährlich → umsatzsteuerbefreit.
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UID kann beantragt werden, wenn:
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man Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland erbringt oder
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EU-Leistungen bezieht (Software, Plattformen etc.).
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Ansonsten reicht die Steuernummer völlig.
Rechnungspflicht:
→ „Keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)“ muss auf der Rechnung stehen.
🇨🇭 Schweiz
Hier spricht man von der MWST-Nummer mit UID.
Zuständig: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Voraussetzung:
Du erzielst mehr als 100’000 CHF Jahresumsatz (weltweit), oder Du willst Dich freiwillig der MWST unterstellen.
So gehst Du vor:
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Antrag direkt bei der ESTV:
👉 https://www.estv.admin.ch
→ „MWST-Anmeldung für Unternehmen“ -
Nach der Registrierung erhältst Du eine UID-Nummer (z. B. CHE-123.456.789 MWST).
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Diese dient zur Identifikation bei MWST-Pflicht und für Rechnungen.


